Besucherordnung
Die Museen Schloss Aschach heißen Sie herzlich willkommen!
Während Ihres Aufenthalts in den Museen bitten wir Sie im Sinne des Schutzes der wertvollen Ausstellungsstücke, der allgemeinen Sicherheit und eines ungestörten Museumsbesuchs für Sie und andere Besuchende folgende Regeln einzuhalten:
1 Geltungsbereich
Die Besucherordnung dient der Sicherheit und Ordnung.
Die Besucherordnung gilt für alle der Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche der Museen Schloss Aschach. Dazu gehören neben den drei Museen (Graf-Luxburg-Museum, Schulmuseum und Volkskundemuseum) sowie der Sonderausstellungsfläche in der Museumsscheune auch die Kasse, die Toiletten, der Veranstaltungsraum im Kleinen Schloss, die Büroräume, die Museumspädagogik in der Schlossmühle und der Schlosspark.
Die Besucherordnung ist verbindlich für alle Besuchende sowie Beschäftigte von Firmen, die sich aufgrund einer Beauftragung in den Museen aufhalten, und wird mit dem Betreten anerkannt.
2 Hausrecht
Die Beschäftigten der Museen Schloss Aschach üben das Hausrecht aus, dies gilt auch für den Bereich des Schlossparks. Das Aufsichtspersonal ist im Auftrag der Leitung der Museen Schloss Aschach angehalten, auf die Einhaltung der Besucherordnung zu achten.
3 Zutritt
Der Zutritt in die Ausstellungen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Die Eintrittskarte ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar.
Der Zutritt zu den Ausstellungen in alkoholisiertem oder berauschtem Zustand ist nicht gestattet.
4 Eintrittspreise und Öffnungszeiten
Die Leitung der Museen Schloss Aschach entscheidet in Abstimmung mit dem Träger (Bezirk Unterfranken) über die Eintrittspreise und Öffnungszeiten.
Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten können auf der Internetseite der Museen Schloss Aschach und an der Kasse vor Ort eingesehen werden.
Bei Überfüllung der Ausstellungsräume oder aus besonderem Anlass können die Museen den Zugang zu den Räumlichkeiten einschränken oder diese gänzlich für Besuchende sperren.
5 Führungen
Führungen durch die Ausstellungen werden ausschließlich von Beschäftigten der Museen Schloss Aschach oder durch von den Museen Schloss Aschach beauftragte Dienstleister oder autorisierte Personen durchgeführt. Sogenannte Fremdführungen sind nicht zulässig.
6 Verhalten in den Ausstellungsräumen
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besuchende. Vermeiden Sie lautes Sprechen und Lärm.
Das Berühren von Ausstellungsstücken, Vitrinen und Einrichtungsgegenständen ist, soweit nicht ausdrücklich erlaubt (z.B. Mitmachstationen), nicht gestattet.
Die Ausstellungsstücke im Graf-Luxburg-Museum sind alarmgesichert. Wer den Alarm vorsätzlich oder fahrlässig auslöst, muss für etwaig anfallende Kosten aufkommen.
6.1 Taschen und Rucksäcke
Taschen und Rucksäcke, die die Größe DIN A3 überschreiten, sowie sperrige Gegenstände (z.B. Regenschirme oder Spielgeräte) dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Hierfür stehen kostenlose Schließfächer in Nähe der Kasse oder Schirmständer zur Verfügung. Für den Inhalt der Schließfächer übernehmen die Museen Schloss Aschach keine Haftung.
Im Zweifelsfall entscheidet das Aufsichtspersonal an den Museumseingängen darüber, was Sie in die Ausstellungsräume mitnehmen dürfen.
Auf Aufforderung durch das Aufsichtspersonal sind Taschen und Rucksäcke vor Verlassen der Museen zu öffnen.
6.2 Kinderwagen
Kinderwagen können in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Jedoch behalten sich die Museen Schloss Aschach vor, den Zugang für Kinderwagen zu regulieren, sollte es sich um besonders große Modelle handeln oder eine sehr hohe Besucherauslastung in den Museen vorliegen.
Große Taschen wie Wickeltaschen müssen so im Kinderwagen verstaut werden, dass sie nicht überstehen.
Im Zweifelsfall entscheidet das Aufsichtspersonal an den Museumseingängen darüber, was Sie in die Ausstellungsräume mitnehmen dürfen.
6.3 Tiere
Tiere erhalten in die Ausstellungsräume der Museen Schloss Aschach keinen Zutritt, ausgenommen davon sind Blindenführ- oder Assistenzhunde, soweit sie im Behindertenausweis vermerkt sind, sowie behördliche Diensthunde.
Hunde müssen an der Leine geführt werden.
6.4 Rauchen
Das Rauchen, auch von sogenannten E-Zigaretten, in Ausstellungsräumen ist verboten. Es ist ausschließlich im Außengelände unter Benutzung der aufgestellten Aschenbecher erlaubt.
6.5 Essen und Trinken
Das Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Nutzen Sie hierfür das Außengelände.
6.6 Telefonieren
Das Telefonieren in den Ausstellungsräumen ist nicht erwünscht. Suchen Sie hierfür das Außengelände auf.
Während des Museumsbesuchs sind mobile Telefone o.ä. stumm zu schalten.
6.7 Fotografieren und Filmen
Das Fotografieren und Filmen ist für den privaten Gebrauch erlaubt, in den Ausstellungsräumen jedoch ohne Blitzlicht, Lampen, Stativ oder Selfiesticks. Die Beachtung des Urheber- und Eigentümerrechts sowie der Persönlichkeitsrechte Dritter obliegt derjenigen Person, die fotografiert oder filmt.
6.8 Aufsichtspflicht
Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen die Museen nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten. Erziehungsberechtigte, erwachsene Begleitpersonen und Lehrkräfte sind für das angemessene Verhalten ihrer Kinder und Gruppen verantwortlich.
Minderjährigen unter 14 Jahren ohne erwachsene Aufsichtsperson kann der Zutritt in die Museen verwehrt werden, wenn Störungen für den Museumsbetrieb zu befürchten sind.
7 Alarmsicherung und Videoüberwachung
Die drei Museen sind alarmgesichert.
Das Schulmuseum verfügt zusätzlich über eine Videoüberwachung.
Das Graf-Luxburg-Museum verfügt zusätzlich über eine Videoüberwachung und eine elektronische Überwachung der Ausstellungsstücke.
8 Parkmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge und Fahrräder
Kraftfahrzeuge dürfen ohne Genehmigung der Leitung der Museen Schloss Aschach das Schlossgelände nicht befahren. Für Menschen mit Behinderung und mit entsprechendem Berechtigungsausweis stehen auf dem Schlossgelände insgesamt drei Behindertenparkplätze zur Verfügung.
Radfahrende müssen beim Einfahren auf das Schlossgelände absteigen. Fahrräder dürfen ausschließlich auf dem ausgewiesenen Fahrradparkplatz abgestellt werden. Das Befahren des Schlossparks mit Fahrrädern sowie das Abstellen von Fahrrädern im Schlosspark ist verboten. Dies gilt auch für alle andere Fahrzeuge, insbesondere E-Scooter.
9 Schlosspark
Bleiben Sie im Schlosspark auf den vorgesehenen Wegen und pflücken Sie keine Blumen.
Im Schlosspark müssen Hunde an der Leine geführt werden.
10 Fundsachen
Fundsachen sind an der Kasse mit Angabe des Fundorts abzugeben. Fundsachen werden für bis Saisonende in den Museen Schloss Aschach aufbewahrt. Anschließend werden sie dem zuständigen Fundbüro in Bad Bocklet übergeben.
11 Hilfe und Auskünfte für Menschen mit Behinderung
Hilfe und Auskünfte erhalten Menschen mit Behinderung an der Kasse und beim Aufsichtspersonal.
12 Beschwerden und Anregungen
Beschwerden und Anregungen nimmt das Aufsichtspersonal gern mündlich und schriftlich entgegen.
13 Verstöße gegen die Besucherordnung
Das Aufsichtspersonal übt im Auftrag der Leitung der Museen Schloss Aschach das Hausrecht aus und ist befugt, im Einzelfall Anordnungen zu treffen. Den Anweisungen haben Sie stets Folge zu leisten. Werden die Anweisungen nicht befolgt, kann das Aufsichtspersonal Sie der Museen sowie des Geländes verweisen und in besonderen Fällen ein Hausverbot aussprechen.
14 Inkrafttreten
Die Besucherordnung tritt mit Wirkung vom 20. September 2024 in Kraft.